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Informationen

Überprüfungsperiode bei Stahlflaschen

  • Grundsätzlich muß jede Stahlflasche (Versandbehälter) alle 10 Jahre einer Erprobung bzw. Überprüfung durch eine benannte Stelle (Prüfstelle z.B.: TÜV) unterzogen werden.
  • In der Novellierung der Versandbehälterverordnung am 19.10.2005 wurde unter anderem die Prüffrist für Tauchgeräte festgesetzt. Alle 40 Monate ist eine Überprüfung durch eine benannte Stelle (Prüfstelle z.B.: TÜV) vorgeschrieben.

Überprüfungsperiode bei Verbundflaschen

  • Eine Verbundflasche muß alle 2 Jahre, 3 Jahre oder 5 Jahre einer Erprobung bzw. Überprüfung durch eine benannte Stelle (Prüfstelle z.B.: TÜV) unterzogen werden. Für Flaschen neuer Bauart (z.B. mit Kunststoffliner) oder Flaschen die einem längeren Beobachtungszeitraum geprüft wurden, wurde eine Überprüfungsfrist von 5 Jahren zugelassen. Die nächste Überprüfung ist in der Bedienungsanleitung und auf der Flasche durch einen Aufkleber ersichtlich.
  • Die Dokumentation der Überprüfung erfolgt durch einen Aufkleber mit XXX (Jahr) / XX (Monat) / Prüfstempel / XXX (nächstes Prüfjahr).
  • Die Überprüfung hat in der, von der Erstprüfstelle festgelegten Verfahrensart - Water Jacket oder Druckprüfung - zu erfolgen. Die Bedienungsanleitung muß darüber Aufschluss geben.

Farbkennzeichnung

  • Tauch- und Atemschutzflaschen (Luft für Inhalation) sind mit den Farben schwarz und weiß, über je 50% der gesamten Schulterhöhe zu lackieren. Flaschen die noch die alte - graue - Farbkennzeichnung haben, dürfen nicht mehr gefüllt werden.
  • Flaschen für Sauerstoff werden mit weißer Flaschenschulter lackiert und medizinische Sauerstoff-Flaschen sind komplett weiß.
  • Weitere Farbkennzeichnungsbeispiele: Azetylen - kastanienbraun (RAL 3009), Argon - dunkelgrün (RAL 6001), Stickstoff - schwarz (RAL 9005), Schweißgemische (inert) und technische Luft - leuchtend grün (RAL 6018), Kohlendioxid - grau (RAL 7037).
  • Farbkennzeichnung gemäß ÖNORM EN 1089-3
  • "N" als Zeichen für die neue Farbmarkierung  braucht nicht mehr angebracht werden. Alte "N" können aber auf der Flaschenschulter bestehen bleiben.

Instandsetzung und Ganzlackierung von Stahlflaschen

  • Wenn bei Tauch- und Atemschutzflaschen die Lackierung beschädigt ist, müssen diese Schäden ausgebessert werden. Im Zuge einer TÜV-Prüfung ist diese Instandsetzung zu einem günstigem Preis möglich. Der alte Lack wird durch ein schonendes Strahlverfahren mit Spezialkorrund entfernt. Anschließend wird fachmännisch lackiert. Hier gibt es drei Varianten:
    1. Umweltlack (ohne Lösungsmittel) gelb Ral 1026
    2. Tagesleuchtfarbe gelb als Signalfarbe
    3. nachleuchtende Farbe, die nach Aufnahme von Licht bis zu 2 Stunden lang in der Dunkelheit sichtbar ist.
  • Abschließend bekommen die Flaschen eine farblose Schutzlackierung.
  • Beim Preis für Ganzlackierungen ist die Farbkennzeichnung inkludiert.

Beschriftung

  • Zur besseren Identifikation von Atemschutzflaschen soll eine Beschriftung angebracht sein. Z.B.: FF-XXXXXXXXXX
  • Die Beschriftungslackierung erfolgt nach Kundenwünschen und wird mit einer farblosen Schutzlackierung abgedeckt.

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