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Überprüfung

In der Druckgeräteüberwachungs-Verordnung (DGÜW-V) vom 04.11.2004 werden die die wiederkehrenden Überprüfungen geregelt. Für den Kompressorbetreiber findet sich in diesem Gesetzeswerk die Einteilung in hohes und niedriges Gefahrenpotential, die Verantwortlichkeit und die Einteilung in Prüfstufen.

Auszugsweise Erklärungen aus der DGÜVW-V:

Je nach nach Druck, Volumen, Werkstoff und Inhaltsstoff werden Druckgeräte (Behälter) in hohes und niedriges Gefahrenpotential eingeteilt.

Bei hohem Gefahrenportential ist vorgeschrieben (DGÜW-V §4):

  • erste Betriebsprüfung (siehe Füllstellenabnahme)
  • wiederkehrende Untersuchungen durch Kesselprüfstelle (z.B.: TÜV Österreich) entsprechend der durch die DGÜW-V vorgegebenen Fristen
  • Überwachungsmaßnahmen
  • Dokumentation

Bei Einstufung in niedriges Gefahrenpotential ist vorgeschrieben (DGÜW-V §5):

Für Dampfkessel, Druckbehälter oder Rohrleitungen mit niedrigem Gefahrenpotential gilt :

  • Vor der ersten Inbetriebnahme dieser Geräte hat der Betreiber oder dessen bevollmächtigte sachkundige Person den ordnungsgemäßen Zustand des Gerätes sowie dessen Aufstellung einschließlich der Eignung und Funktion der usrüstung zu kontrollieren.
  • Auf Veranlassung des Betreibers oder dessen Bevollmächtigten sind die Geräte von sachkundigen Personen periodischen Kontrollen, die eine Beurteilung der Sicherheit im Betrieb des Gerätes einschließlich dessen Ausrüstung erlauben, zu unterziehen.
  • Art, Umfang und Häufigkeit der Kontrollen sind unter Berücksichtigung der Benutzungsanweisungen oder Betriebsanleitungen des Geräteherstellers und weiters aufgrund der Erfahrung des Betreibers mit der angewandten Betriebsweise vom Betreiber festzulegen.
  • Die Durchführung und Auswertung der Kontrolle bei der ersten Inbetriebnahme ist vom Betreiber zu dokumentieren und mit den Dokumenten für das Inverkehrbringen zur Einsichtnahme durch die Behörden bereit zu halten.
  • Die Durchführung und Auswertung der periodischen Kontrollen ist vom Betreiber zu dokumentieren und zur Einsichtnahme durch die Behörden bereit zu halten.

Zum hohen Gefahrenpotential zählen z.B. Speicherbehälter für Atemluft und zum niedrigen Gefahrenpotential gehören z.B. Behälter von Luftkompressoren (PxV ≤3000), auch solche für Heimwerker oder Filtergehäuse für Atemluftkompressoren.

Aqua Technik übernimmt in Zusammenarbeit mit dem TÜV-Österreich für Sie als Betreiber die gesetzlich vorgeschriebenen periodischen Kontrollen. Leistungsbeschreibung


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