Füllstellen Abnahme
- Die Eignung einer Füllstelle ist unter Zugrundelegung des Qualitätssystem von einer Erstprüfstelle (z.B. TÜV) erstmalig zu bewerten, zu bescheinigen und in mindestens dreijährigen Abständen zu überwachen.
- Die Füllstelle muss durch die Anwendung eines Qualitätssystems sicherstellen, dass die Anforderungen der Versandbehälterverordnung idgF. hinsichtlich der Befüllung von Versandbehältern zuverlässig eingehalten werden.
- Die Füllstelle muss über geeignete Füll- und Kontrolleinrichtungen verfügen.
- Füllanlagen müssen von Personen betrieben und beaufsichtigt werden, die hiefür über hinreichende fachliche Kenntnisse verfügen.
- Die Schulung des Personals darf durch den Füllstellenbetreiber erfolgen.
Aqua Technik übernimmt in Zusammenarbeit mit dem TÜV-Österreich für Sie als Betreiber die gesetzlich vorgeschriebene Bewertung, Abnahme, QS-Erstellung und Schulung des Füll-Personals.